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Was die E-Rechnungspflicht konkret bedeutet
Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist eine strukturierte, maschinenlesbare Datei nach EN 16931 – in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD. Eine PDF per Mail oder ein eingescanntes Papier zählen nicht mehr als E-Rechnung. Ab 2025 müssen alle B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen und korrekt verarbeiten können – auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers.
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Bestandsaufnahme & Roadmap
Wir analysieren, welche Systeme bei Ihnen Rechnungen erstellen, empfangen, prüfen, verbuchen und archivieren. Daraus entsteht eine konkrete Roadmap mit Pflichtthemen (Empfang, Archivierung) und Optimierungsthemen (Workflow, Freigabe, Versand) – inklusive Aufwandsschätzung und Zeitplan bis 2027/2028.
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Empfang & automatisierte Verarbeitung
Eingehende XRechnung und ZUGFeRD werden über ein zentrales E-Mail-Postfach oder Portal entgegengenommen, automatisch erkannt, validiert und in Ihre Workflows überführt. Rechnungsdaten landen direkt im ERP/DATEV – ohne manuelles Abtippen, ohne Tippfehler.
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Versand: ZUGFeRD & XRechnung
Sobald Sie selbst E-Rechnungen versenden möchten oder müssen, richten wir Ihre Fakturierung so ein, dass aus jeder Ausgangsrechnung automatisch ein gültiges ZUGFeRD- oder XRechnung-Format entsteht – inkl. korrekter Pflichtfelder und Leitweg-IDs für öffentliche Auftraggeber.
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DATEV-, ERP- & DMS-Integration
Wir verbinden Ihre E-Rechnungs-Plattform mit DATEV Unternehmen Online, Ihrem ERP (z. B. Microsoft Dynamics, SAP, Sage) und Ihrem Dokumentenmanagement. So entsteht ein durchgängiger digitaler Beleg- und Buchungsprozess – statt mehrerer Insellösungen.
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Archivierung & Verfahrensdokumentation
Die strukturierte XML-Originaldatei muss GoBD-konform 10 Jahre aufbewahrt werden – ein PDF allein reicht nicht. Wir richten die revisionssichere Archivierung ein und erstellen die nötige Verfahrensdokumentation, die bei Betriebsprüfungen vorliegen muss.