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Verfahrensdokumentation

Nutzen Sie die Verfahrensdokumentation zu Ihrem Vorteil.

Jedes steuerpflichtige Unternehmen muss seine steuerrelevanten Prozesse so dokumentieren, dass ein sachverständiger Dritter sie in angemessener Zeit nachvollziehen und prüfen kann – das fordert die GoBD seit 2015. Eine gute Verfahrensdokumentation ist mehr als Pflicht: sauber dokumentierte Abläufe schaffen Transparenz, decken Optimierungspotenziale auf und schützen Sie zuverlässig vor Zuschätzungen oder dem Verwerfen Ihrer Buchführung. Wir erstellen Ihre Verfahrensdokumentation praxisnah, prüfungssicher und pflegen sie jährlich für Sie.

Verfahrensdokumentation – Nutzen Sie die Verfahrensdokumentation zu Ihrem Vorteil. | comgie IT GmbH Münster
In Zahlen

Warum Verfahrensdokumentation heute geschäftskritisch ist.

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Seit 2015
GoBD-Pflicht für Verfahrensdokumentation in Deutschland
BMF 28.11.2019
Folgen mangelhafter Dokumentation: bis zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
10 Jahre
gesetzliche Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Unterlagen
Quelle: AO §147

Ihre Vorteile

  • Rechtssicher nach GoBD

    Dokumentation, die einer Betriebsprüfung standhält – inklusive Versionierung.

  • Sicher durch die Prüfung

    Klare Argumentationsbasis bei Fehlern – weniger Risiko für Zuschätzungen.

  • Papierloses Arbeiten

    Voraussetzung für rechtssichere digitale Belegarchivierung.

  • Optimierungspotenziale sichtbar

    Engpässe und unnötige Schritte werden im Erstellungsprozess identifiziert.

01

Was ist eine Verfahrensdokumentation?

Die Verfahrensdokumentation beschreibt alle Systeme und Prozesse, die für die Buchführung steuerrelevante Daten liefern – von der Belegannahme über die Erfassung und Verarbeitung bis zur Archivierung. Sie macht nachvollziehbar, wie Ihre Daten entstehen, geprüft und aufbewahrt werden, und erfüllt damit eine zentrale Anforderung der GoBD.

02

Sicher durch die nächste Betriebsprüfung

Mit einer sauberen Verfahrensdokumentation können Sie bei Fehlern Ihrer Mitarbeitenden oder Dienstleister belastbar argumentieren, dass diese keine steuerrelevanten Folgen hatten. Zuschätzungen, Sicherheitszuschläge und das Verwerfen der Buchführung lassen sich so deutlich besser vermeiden.

03

Papierloses Arbeiten & digitale Archivierung

Die Verfahrensdokumentation ist die Voraussetzung dafür, Belege rechtssicher digital aufzubewahren. Sie sparen sich künftig die Aufbewahrung in Papierform, reduzieren Lagerflächen und beschleunigen den Zugriff auf alle steuerrelevanten Unterlagen.

04

Dokumentation & Protokollierung Ihrer Systeme

Wir dokumentieren Ihre komplette Systeminfrastruktur, Schnittstellen und internen Kontrollen. Sie erhalten Transparenz über Verantwortlichkeiten, Berechtigungen und Kontrollmechanismen – ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn weit über die Betriebsprüfung hinaus.

05

Optimierungspotenziale heben

Bei der Erstellung schauen wir nicht nur auf Pflichten, sondern auch auf Effizienz. Wo doppelt erfasst wird, wo Medienbrüche entstehen, wo Automatisierung möglich ist – all das fließt in eine konkrete Empfehlungsliste ein, die Sie wirtschaftlich nutzen können.

06

Erstellung & jährliche Pflege durch comgie IT

Wir erstellen Hauptdokument, Anlagen und mitgeltende Unterlagen, holen die nötigen Informationen aus Ihrem Team und liefern eine versionierte, prüfungsfertige Verfahrensdokumentation. Auf Wunsch übernehmen wir die jährliche Aktualisierung und halten Sie GoBD-konform auf Stand.

Typische Use-Cases

Kurzfristig vor der Betriebsprüfung

Wir erstellen für ein Handelsunternehmen innerhalb weniger Wochen eine prüfungsfähige Verfahrensdokumentation.

Strukturierter Aufbau im Mittelstand

Ein Industriebetrieb dokumentiert systematisch alle steuerrelevanten Prozesse und integriert sie in sein Qualitätsmanagement.

Kanzlei-Mandanten gemeinsam absichern

Eine Steuerkanzlei lässt für mehrere Mandanten gebündelt Verfahrensdokumentationen erstellen und pflegen.

Für wen ist diese Leistung?

  • Steuerpflichtige Unternehmen aller Größen
  • Geschäftsführung & kaufmännische Leitung
  • Steuerberater für ihre Mandanten
  • Unternehmen vor Betriebsprüfung
  • Betriebe mit digitaler Buchführung

Mit vs. ohne Verfahrensdokumentation

KriteriumOhne DokumentationMit GoBD-Verfahrensdokumentation
BetriebsprüfungHohes Risiko für ZuschätzungenBelastbare Argumentationsbasis
Digitale ArchivierungRechtsunsicherRechtssicher möglich
ProzesswissenAn Personen gebundenDokumentiert & übergebbar
RisikomanagementKaum vorhandenTransparent & geregelt
OptimierungZufälligBei Erstellung mitgedacht

Häufige Fragen

Sind wir wirklich verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation zu führen?+

Ja. Die GoBD verpflichtet jedes steuerpflichtige Unternehmen dazu, seine steuerrelevanten Prozesse nachvollziehbar zu dokumentieren.

Was muss eine Verfahrensdokumentation enthalten?+

Sie umfasst u. a. Beschreibungen zur Belegablage, Rechnungslegung und Kassenführung sowie alle Systeme, die steuerrelevante Daten liefern – inklusive Versionierung und Arbeitsanweisungen.

Was passiert bei einer mangelhaften Dokumentation?+

Folgen reichen laut BMF-Schreiben vom 28.11.2019 vom Verwerfen der Buchführung bis zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.

Welchen Umfang hat eine typische Verfahrensdokumentation?+

Meist ein Hauptdokument plus mehrere Anlagen und mitgeltende Unterlagen. Auch bei kleinen Unternehmen ist der Aufwand spürbar.

Wie läuft die Erstellung bei Ihnen ab?+

Wir starten mit einem Workshop, sammeln Informationen aus Ihren Fachbereichen und liefern eine prüfungsfertige Dokumentation – auf Wunsch mit jährlicher Pflege.

Pflegen Sie die Dokumentation auch dauerhaft?+

Ja. Auf Wunsch aktualisieren wir Ihre Verfahrensdokumentation jährlich und bei wesentlichen Änderungen Ihrer Systeme.

Interesse an Verfahrensdokumentation?

Wir sprechen unverbindlich über Ihre konkrete Situation und zeigen Ihnen, was möglich ist.

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